Haftung des Geschäftsführers

Verpflichtung des Geschäftsführers Maut-Erstattung zu prüfen

Die Prüfung und Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen – wie aus der Maut – kann verpflichtend sein.

LKW Maut-Erstattung: Haftung des Geschäftsführers

Grundsätzlich haftet ein Geschäftsführer im Innenverhältnis für einen durch ihn verursachten Schaden. Dabei gilt, daß alles, was das Gesellschaftsvermögen beeinträchtigt, ein Schaden ist. Beispiele sind somit:

  • die Begründung einer Verbindlichkeit der Gesellschaft, die pflichtwidrig erfolgt
  • die Anschaffung unnötiger und ungeeigneter Wirtschaftsgüter
  • entgangener Gewinn.


Der Verzicht auf die LKW Maut-Erstattung kann also dazu führen, daß das Gesellschaftsvermögen beeinträchtigt wird – es sich also um einen Schaden handelt. In dem Fall kann der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern schadensersatzpflichtig in Höhe der entgangenen Maut-Erstattung werden.

Wie hoch kann der Schaden aus der entgangenen Maut-Erstattung sein?

Die Höhe der Maut-Erstattung für den Erstattungszeitraum 28.10.2020 bis 30.09.2021 liegt zwischen 0,3 Cent und 1,5 Cent je Maut-Kilometer. Die Maut-Erstattung je Kilometer hängt dabei unter anderem von der zulässigen Gesamtmasse des LKW und der Anzahl der Achsen ab. Die gesamte Mauterstattung hängt zudem natürlich von den gefahrenen Kilometern ab. Der Schaden aus einer möglicherweise entgangenen Maut-Erstattung bemisst sich somit mindestens an dem Betrag, den das Unternehmen aus der Maut-Erstattung erhalten würde – aber deshalb nicht erhält, weil die Maut-Erstattung nicht beantragt wird.

Auf der linken Seite haben wir Ihnen die Links zu der Übersicht der jeweiligen Maut-Erstattungs-Beträge sowie zu einigen Beispielrechnungen für die LKW-Maut-Erstattung zusammengestellt.


Was sollten Sie wegen der Maut-Erstattung als Geschäftsführer jetzt tun?

Sofern Sie Geschäftsführer eines Unternehmens mit mautpflichtigen LKW sind, sollten Sie prüfen oder prüfen lassen, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf eine Maut-Erstattung aus der LKW-Maut in dem Zeitraum 28.10.2020 bis zum 30.09.2021 hat:

  • Waren Sie während während des Maut-Erstattungszeitraums 28.10.2020 bis 30.09.2021 Halter, Eigentümer oder Nutzer in Deutschland mautpflichtiger LKW?
  • Sind Ihre mautpflichtigen LKW während des Maut-Erstattungszeitraums 28.10.2020 bis 30.09.2021 auf mautpflichtigen Strecken in Deutschland gefahren?
  • Haben Sie in Deutschland Maut-Zahlungen
    während des Maut-Erstattungszeitraums 28.10.2020 bis 30.09.2021 geleistet?